3m tiefes Ausschachten fuer Grenzgarage in NRW


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Abgeschickt von Johannes M. Schulte am 10 Mai, 2006 um 15:43:29

Eine Stadt in NRW hat meinem Nachbarn eine Grenzgarage genehmigt. Wegen der starken Hanglage ist die Grenzwand fast komplett unterirdisch, d.h. entlang der 3m langen Zufahrt und der 7m langen Garagenwand muss entlang der Grenze bis ueber 3m tief ausgeschachtet werden. Technisch ist es dazu erforderlich, in mein Grundstueck hinein auszuschachten und das Gelaende danach wiederherzustellen. Solange die Arbeiten dauern, ist einer von zwei Zugaengen zu meinem Grundstueck nicht benutzbar.

Muss ich das dulden? Braucht der Nachbar vorher eine Einwilligung von mir? Was passiert, wenn ich diese Einwilligung verweigere?

Die Grenzgarage koennte genau so gut auf der anderen Seite des Nachbarhauses errichtet werden, wo sie fuer mich weniger stoerend waere.



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