Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Mai, 2006 um 20:06:37
Antwort auf: öffnen eines zugemauerten fensters von dirk am 14 Mai, 2006 um 11:08:42:
Sie sollten prüfen, ob das Fenster baurechtlich zulässig ist. Das können Sie kostenfrei z. B. durch Rückfrage bei der zuständigen Baubehörde (Bauberatung oder ähnlich) machen. Dort erfahren Sie dann auch, ob ein Antrag erforderlich wird.
: Hallo,
: ich möchte bei uns im Haus, ein vor etlichen jahren zugemauertes Fenster wieder öffnen, bzw. ich möchte eine terrassentür einbauen (statt dem Fenster), was habe ich denn dabei zu beachten? zwecks baugenehmigung usw.
: für hilfe wäre ich dankbar
: MfG
: Dirk