Zählt Treppe als Wohnraum?


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Abgeschickt von Jörch am 16 Mai, 2006 um 10:33:45:

Liebe Lesenden,
folgende, wahrscheinlich schon häufig gestellte Frage:
Unsere Wohnung erstreckt sich über das 1. und 2. OG.
Der Zugang zu unserer Wohnung geschieht über eine ebenerdige, nur durch uns verschließbare Haustüre. Hinter dieser Türe führt eine etwa 20-stufige Treppe zur eigentlichen, meist unverschlossenen Wohnungstüre.
Zählt die Grundfläche dieses Treppenaufgangs zur Wohnfläche, oder nicht?
Anm.: Der Mietvertrag begann am 01.01.2006.
Danke und Gruß... der Jörch



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