Abgeschickt von A.Schaller am 25 Mai, 2006 um 15:09:40
Hallo,
das Nachbarhaus, eine Doppelhaushälte, wird unter Einhaltung des zulässigen Grenzabstandes zu meinem Grundstück angebaut. Es soll ein Aussenkaminschacht angbaut werden, der wahrscheinlich mindestens 1 m breit sein wird. Hierzu soll ich meine schriftliche Genehmigung geben.
Meine Frage: Kann ein evtl. Käufer meines Hauses ebenfalls dann noch unter Einhaltung eines Grenzab-standes von 3 m an das Haus anbauen oder bei Abriss eine Doppelhaushälfte errichten? Wenn dies nicht mehr der Fall wäre, dann müßt ich mit erheblichem Wertverlust verkaufen. Wer weiß Rat?
Mit freundlichen Grüßen
A.Schaller