Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Mai, 2006 um 19:52:22
Antwort auf: Baugenehmigungen (Sonderbaurecht) von Sebastian am 29 Mai, 2006 um 15:22:11:
Vermutlich geht es auch hier um den Außenbereich. Neubauten sind dort als Nicht-Landwirt (meist) nicht möglich. Es gibt ein paar Sondersituationen, die eine Bebauung bzw. Wohnnutzung möglich machen.
Zu den Schutzbunkern würde mich eine Genehmigungsfreiheit sehr stark wundern.
: Hallo,
: gibt es eine Möglichkeit auf einem langwirtschaftlichen Nutzgrund, als nicht Landwirt ein bewohnbares Wochenendhaus aufzustellen?? Welche Áuflagen gibt es da bis wieviel m² usw. Stimmt das, das Schutzbunkeranlagen die oberflächig nicht zu sehen sind keine Baugenehmigung benötigen??
: mfg