Abgeschickt von Dieter fischer am 02 Juni, 2006 um 16:49:18:
hallo zusammen,
ich möchte an meine küche im 1. OG gerne einen balkon bauen lassen. mit einhaltung der bebaubaren fläche darf dieser 1,15m in richtung nachbarn gebaut werden. angestrebt werden jedoch 2,5m. dies sei mit nachbarzustimmung (3 Stück)und begründung möglich lt. kreisverwaltung. 2 zustimmungen habe ich schon, nur die dritte zustimmung lediglich zur hälfte (unterschrift eines ehepartners = 1/2 hauseigentümer liegt vor). schaut die kreisverwaltung ins grundbuch um die eigentumsverhältnisse der nachbarn zu überprüfen? Wäre ein mit 2 1/2 unterschriften genehmigter balkon anfechtbar? vielen dank für die hilfe,
dieter