Re: grundbucheinträge


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Abgeschickt von Lothar am 22 April, 2005 um 11:29:17:

Antwort auf: grundbucheinträge von stefan am 22 April, 2005 um 10:51:45:

Hallo Stefan,

in der Teilungserklärung sind grundlegende Regelungen zu den einzelnen Wohnung festgelegt z.B. was unter Sondereigentum fällt, welche Räume ggfs. Gemeinschaftseigentum, oder auch Verteilungsschlüssel der Umlagen.

Eine Grundschuld wird dort nie aufgeführt!

Im Kaufvertrag des Notars sollte aber ein Hinweis über die Grundschuld vermerkt sein und zwar dahingehend daß diese Grundschuld vor der Auflassung gelöscht wird. Bestehen Sie auf der lastenfreien Übergabe des Eigentums. Ich würde eine solche Grundschuld eines Voreigentümers nicht übernehmen.

Gruß

Lothar




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