Re: Wasserschaden in Eigentumswohnung


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Abgeschickt von Dunja am 14 Juni, 2006 um 09:52:07:

Antwort auf: Wasserschaden in Eigentumswohnung von Theda am 12 Juni, 2006 um 21:16:14:

Grundsätzlich muss derjenige bezahlen, der den Schaden verursacht hat, bzw. wer Eigentümer der verursachenden Sache ist. Falls also die Waschmaschine ausläuft, muss der Besitzer der Waschmaschine bezahlen. Ist der Schaden durch ein defektes Ab- oder Zuflussrohr innerhalb der Wände enstanden muß der Eigentümer der Wohnung oder die Eigentümergemeinschaft bezahlen (kommt auf die Entfernung an). Wo die sich dann das Geld herholen z. B. von einer Versicherung ist für den Geschädigten nicht maßgebend. Der Schaden an Deiner Wohnung muß unverzüglich dem Eigentümer Deiner Wohnung gemeldet werden. Das hast Du ja wohl getan.
Das Überstreichen nur der Wasserflecken ist durchaus richtig, Du hast keinen Anspruch auf komplett Renovierung, kommt natürlich auf das Ausmass an. Aber bitte daran denken, vor dem Streichen müssen die Stellen mit Absperrlack gestrichen werden, sonstkommen die grauen/braunen Stellen immer wieder durch obwohl es garnicht feucht ist.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
Gruß
Dunja



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