Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Juni, 2006 um 12:12:21
Antwort auf: Abstandsflächen bei Balkonanbau NRW von langeley am 16 Juni, 2006 um 10:09:49:
... wenn er nicht mehr als privilegiertes Bauteil zu beurteilen ist, z.B. die zulässige Tiefe überschreitet oder ein eigenständiges Bauteil ist. Näheres hierzu in der BAuO NRW §6 Abs. 7
: Wann löste ein Balkonanbau Abstandsflächen aus?