Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 August, 2006 um 22:08:58
Antwort auf: Abstand zum nachbarn... von Mr. Ichhabdamalnefrage... am 05 August, 2006 um 13:15:48:
Die erforderlichen Angaben (Maximalfläche, -höhe, -volumen) finden Sie in Ihrer Landesbauordnung unter dem Titel "genehmigungsfreie Vorhaben" oder ähnlich, recht genau aufgelistet.
: Hallo ich plane derzeit einen kleinen schuppen zu bauen ein bekannter meinte zu mir das wenn die gibelhöhe die 3 m nicht überschreitet das ganze ohne baugenehmigung gemacht werden kánn, nun ist es so das er auch gesagt hat das der schuppen einen gewissen abstand zur grundstücksgrenze haben muss
: 2-3 m. kann mir jemand sagen ob das alles stimmt und wenn ja wo ich das nachlesen kann..
: im vorraus dankeschön...