Abgeschickt von Dipl.-Ing. T. Paczulla am 26 Februar, 2004 um 09:46:12
Antwort auf: Balkon an einem Haus, welches nur 3m von der Grundstücksgrenze steht von Roland am 25 Februar, 2004 um 12:35:48:
Abhängig vom Bundesland bzw. der gültigen Landesbauordnung: In NRW sind Balkone bis zu 1,50 m Auskragung in der Abstandsfläche erlaubt, solange sie maximal 2 m an die Nachbargrenze heranragen. In Ihrem Fall würde sich also eine Balkontiefe von max. 1,00 m als zulässig ergeben.
Eine formlose Anfrage beim zuständigen Bauamt ermöglicht allerdings oft Ausnahmen.