Abgeschickt von Claudia am 18 September, 2006 um 13:41:30
Es gibt im BGB §637 "Selbstvornahme", der besagt wenn Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt werden, kann der Käufer diese auf eigene Kosten/oder Ersatz selbst bereinigen.
Nun ist die Frage, wie ist der Sachverhalt wenn der Bauträger/Bauherr die Abnahme/Übergabe bis jetzt noch nicht vorgenommen hat? Allerdings schon seit Monaten im Verzug ist ? Auch jegliche Kontaktaufnahme scheitert ?
Kann man ohne Übergabe auch auf eigene Kosten fertigstellen (wenn schon über 80% bezahlt ist?)
mfg Claudia