Abgeschickt von Tietze am 04 Oktober, 2006 um 11:44:14:
Antwort auf: Reihenmittelhaus (Bayern) und Hoehe Zaun von Karl M. am 28 September, 2006 um 10:15:46:
: Servus,
: wie hoch darf bei einem Reihenmittelhaus in Bayern der Zaun/die Abtrennung
: zum Nachbarn maximal sein.
: Ist eine durchgaengige 'Bretterwand' auch ein Zaun oder unterliegt Sie
: anderen gesetzlichen Vorschriften? Ein Zaun hingegen (z.B. Maschendrahtzaun)
: ermoeglicht Sicht zum Nachbarn?
: Wo finde ich die entsprechenden Gesetze (fuer Bayern) bezueglich
: Reihenmittelhaus und Nachbarschaftsrecht?
: Vielen Dank fuer die Hinweise!
: Ciao,
: Karl M.
Fragen Sie bei Ihrer Unteren Bauaufsichtsbehörde nach. Die Frage kann nur beantwortete werden, wenn man den Bebauungsplan eingesehen hat und die sonst übliche Umzäunung kennt. Viel Glück!