Abgeschickt von Jens am 23 Oktober, 2006 um 16:18:03:
Antwort auf: Pergola von Dirk Schumacher am 21 Oktober, 2006 um 17:43:32:
Verboten also Rückbau fällig, wenn Grenzverlauf tatsächlich so ist wie beschrieben
: Aufgabe:
: Die Querstreben einer Pergola ragen in das Nachbargrundstück. Die Pergola ist höher als
: 2,00 m. Dem Erbauer liegt keine Genehmigung
: der Eigentümer des Nachbargrundstücks vor.
: Frage:
: Erlaubt oder verboten?