Re: Grundstücksbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Robert Ahrnt am 08 November, 2006 um 13:00:45

Antwort auf: Grundstücksbebauung von Meyer am 05 November, 2006 um 11:08:18:

Hallo,
ja, die Gemeinde hat die so genannte "kommunale Planungshohheit", d.h. Baurecht wird in der gesamten Gemeinde - auch im Außenbereich - im Regelfall durch die Aufstellung von Bebauungsplänen durch das Gemeinde- oder Stadtparlament beschlossen. Bei diesen Beschlüssen ist die Gemeinde zwar nicht ganz frei, denn sie muss alle gültigen Gesetz und auch den möglicherweise vorgegebenen Rahmen aus der Regionalplanung beachten, aber prinzipiell gilt: Ohne Gemeindeparlament geht fast nix.
Gruß von R. Ahrnt


: Hallo,

: ich besitze ein Grundstück auf dem ich nicht gebaut werden darf, weil sich der Gemeinderat hier gegen eine Ausweitung der Ortschaft in diesem Bereich ausgeprochen hat. Dieser Grundstücksbereich liegt aber ausserhalt der geschlossenen Ortschaft, d.h. Aussenbereich -> hat hier die Gemeinde überhaupt ein Mitspracherecht?
: Vielleicht hatte jemand schon einmal solch ein Problem oder sogar eine Lösung, wie soll ich weiter vorgehen?
: Bin um jeden Beitrag dankbar.

:
: Gruß
: Meyer




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]