Abgeschickt von olli am 08 November, 2006 um 18:02:30:
Antwort auf: grenzzaun an landwirtschaftlich genutzter fläche von mike am 07 November, 2006 um 21:33:52:
Normalerweise gilt die ausgewiesene Nutzung (Baugrundstück). Wenn zur Zeit eine andere Nutzung stattfindet ist die nicht relevant, bzw. ggf. nicht mal statthaft.
: hallo!
: ein zaun soll zwischen 2 grundstücken in bawü erstellt werden.
: beide grundstücke sind innerhalb eines bebauungsplanes - jedoch wird ein bebaubares grundstück lediglich landwirtschaftlich genutzt (wiese).
: frage:
: muss ein abstand des zauns von 50 cm lt. nachbarschaftsrecht eingehalten werden,
: oder muss der zaun auf die grenze lt. erschliessungsbeitragsrecht, damit das bebaute grundstück durch den 50 cm "flächenverlust" im wert nicht gemindert wird?