Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 November, 2006 um 22:26:22
Antwort auf: Re: Grenzgarage Bauhöhen bei einem Satteldach. von Benny am 13 November, 2006 um 20:54:15:
: Hallo,
: ich kenne zwardas Baurecht in NRW nicht, aber grundsätzlich gilt, daß
: 1. die Grenzbebauung nicht mehr als 9m betragen darf.
: 2. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze die Gebäudehöhe maximal 3m betragen darf.
: 3. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze kein Aufenthaltsraum (also auch kein Wohnraum) zulässig ist.
: Gruß
Die Werte gelten auch für NRW - aber nicht allgemein (Bsp. Bayern).