Abgeschickt von Anja am 04 Dezember, 2006 um 11:15:04:
Antwort auf: Hähnchenmastbetrieb von Hubert Sapp am 29 November, 2006 um 18:50:43:
: Mich interessieren die baurechtlichen Bestimmungen, die für den Bau eines Hähnchenmastbetriebes (ca. 40.000 Tiere) gelten.
: Hintergrund ist, dass beabsichtigt ist, in Ortsrandlage ca. 50 Meter außerhalb des Bebauungsplanes einen solchen Betrieb zu errichten.
: Dies löst bei den Nachbarn und somit auch bei mir verständlicherweise Fragen aus.
: Dabei sind neben dem Interesse für die rechtlichen Vorgaben und die Abwicklung eines solchen Bauantrages auch Erfahrungen mit ähnlichen Bauvorhaben von Interesse.
: Mit freundlichem Gruß
: Hubert Sapp
Doch es gilt meiner Meinung nach § 35 BauGB insbesondere dort Absatz 1 Nr. 4.
Derartige Anlagen unterfallen wohl dem BImschG.
Es gibt schon viel Rechtsprechung zu deratigen Fällen. 50 m zum Ortsrand wäre außerordentlich wenig. Wie sieht die Gemeinde das Bauvorhaben ?