Abgeschickt von Martin am 13 Dezember, 2006 um 09:44:13
Hallo,
darf die Gemeinde 3 Jahre nach Fertigstellung der Erschließung, die Satzung ändern, um z.B. ökologische Ausgleichflächen statt mit 2 EURO dann mit 30 EURO abzurechnen? Oder gilt für die Berechnung der Erschließungskosten die Satzung, die zum Zeitpunkt des Kaufes bestand?