Abgeschickt von jojob38 am 17 Maerz, 2004 um 15:33:19
Hallo,
ich (in NRW) möchte auf der Grenze eine Garage errichten. Erlaubt sind 9 m. Ich möchte allerdings eine Grage mit einer Länge von ca. 12 m bauen. Es betrifft die einzige Grenzfläche zu meinem Nachbarn. Welche Nachteile entstehen meinem Nachbarn (er weiß noch nichts davon...) und welche Möglichkeiten habe ich , wenn er sich nicht einverstanden erklärt? Muß die Baulast ? notariell aufgesetzt werden, oder was ist zu tun?
Vielen Dank
jojob38