Abgeschickt von Markus Reinhardt am 27 Januar, 2007 um 11:51:27:
Antwort auf: Re: Wasser und Abwasseranschlusskosten nach 33 Jahren von Erich Bauer am 17 Dezember, 2005 um 21:38:05:
Meist ist der damalige im Grundbuch eingetragene Eigentümer zur Zahlung heranzuziehen. Achtung: es kann sich auch um ein bereits erschlossenes Grundstück handeln, welches vom Verkäufer in kleinere Teile unterteilt wurde. Dann zahlt der Verkäufer. (Grundbuch und Kataster beachten)