Abgeschickt von Gast am 28 Maerz, 2004 um 09:09:20:
Antwort auf: Anfechtungsklage von Gast am 23 Maerz, 2004 um 18:14:32:
Mit ner Anfechtungsklage wird nur die Untersagungsverfügung evtl. beseitigt während mit ner Verpflichtungsklage im Obsiegesfall die fehlende Genehmigung geholt wird wenn Vorverfahren abgeschlossen!