Abgeschickt von Serge am 05 April, 2004 um 13:22:30
Hallo,
habe folgesdes Problemm:
Mein Bauträger verweigert mir die o.g. Querschnittesberechnung mit der Begründung "diese Leistung wäre nicht im Leistungsumfang erhalten" ich finde jedoch die Querschnittsauslegung mit 15mm. im ersten und zweiten Strang als zu klein ausgelegt und will zu Prüfung die Berechnung sehen. Wer ist jetzt im Recht ?