Abgeschickt von Sascha Wischnewski am 14 Mai, 2004 um 18:33:52:
Antwort auf: Fehlende Deckenhöhe - Minderungsanspruch??? von I.Hesse am 10 Mai, 2004 um 09:09:57:
Dazu fällt mit nur ein, dass die Gerichte bei einer Grundstücksabweichung von weniger als 3 % die Streitigkeiten meistens begraben.