Abgeschickt von Markus am 24 Oktober, 2007 um 20:15:47:
Antwort auf: Bauzeichnung Gaube von Felix am 25 Mai, 2006 um 13:28:29:
: Hallo,
: wir wollen an unserer Wohnung eine Gaube bauen lassen um ein wenig mehr Wohnraum zu bekommen.
: Uns ist klar, dass wir dazu eine Baugenehmigung benötigen.
: Nun haben wir von einem Architekten eine Bauzeichnung für eine solche Gaube anfertigen lassen.
: Der Architekt behauptet, dass dazu auf der Bauzeichnung auch sämtliche andere Etagen eingezeichnet werden müssen (also auch Erdgeschoss und die 1. und 2. Etage (wir wohnen in der 3. Etage)).
: Ist das so richtig? Wozu ist das gut?
: Vielen Dank
: Felix