Bebauungsplan und andere Ausnahmen


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Abgeschickt von Herbert am 23 Januar, 2008 um 14:57:24:

Hallo!
Ich besitzte eine Baulücke und im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der gibt mir u. A. den Abstand von mind. 5 Metern zur Süd- (ist ja o.k.) und Nordgranze (doof, hätte den Platz lieber im Süden) vor.
In der Tat ist es so, dass nahezu jeder andere Grundstückseigentümer die Baugrenzen des B-Plans NICHT eingehalten hat. Diese Bebauungen wurden jedoch sowohl von Nachbarn, Gemeinde und Landratsamt so genehmigt.
Frage:
Welchen Sinn hat dieser B-Plan noch?
Wenn ich mich daran halte, geht mir wertvoller Raum im Süden verloren, wenn ich mich nicht daran halte, bin ich ein Verbrecher. Was kann man in dieser Situation tun?
Auf der einen Seite kann die Gemeinde doch keinen B-Plan festlegen, vondem Sie dann von Fall zu Fall Ausnahmen macht.
Gruß



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