Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Mai, 2008 um 17:25:01
Antwort auf: Terrassenüberdachung außerhalb Bebauungsgrenze; NRW von H. B. am 17 Mai, 2008 um 14:02:55:
: Ich möchte meine Terrasse überdachen.
: Das Gebäude steht in NRW.
: Die Bebauungsgrenze verläuft etwa 1,50 mtr. hinter dem Haus. Zur sinnvollen Nutzung einer Terrassenüberdachung ist das zu wenig!
: Dahinter liegt 20 mtr. Garten und dann kommt Wald.
: Abstände zu Nachbargrundstücken rechts und links etwa 20,0 und 5,0 mtr
: Die Überdachung soll etwa 4,5 mtr. tief, 7 mtr. breit werden. Sie überschreitet somit die Bebauungsgrenze nch hinten um ca. 2,50 mtr.
: Frage 1: benötige ich eine Baugenehmigung?
: Frage 2: darf ich 2,50 mtr. "Dachüberstand" ausführen? Ich könnte z.B. die tragenden Elemente innerhalb der Bebauungsgrenzen belassen (konstruktive sicherlich nicht schön).
: Frage 3: wenn 2,50 mtr. Dachüberstand nicht geht, welcher Dachüberstand wäre maximal möglich?
: Frage 4: Dürfte ich eine offene Pergola bauen die mit einer Markise als Sonnen/Regenschutz versehen wäre?
: Ich bedanke mich vorab bei allen die sich bemühen und mir da weitere Informationen und Hinweise geben.
zu 1.: ja, zusätzlich eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze
zu 2.: nö, gilt in einer solchen Dimension auch als Bauteil
zu 3.: eine Terrassenüberdachung kann keinen Dachüberstand haben, da ja genau das "Dach" das Bauteil ist
zu 4.: tricksen ist nicht zu empfehlen, es gibt bereits Urteile zur Abgrenzung von Pergola und Überdachungen