Re: Ist Nachbars


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Abgeschickt von Bolanger am 19 Mai, 2008 um 15:31:34:

Antwort auf: Ist Nachbars von S.N. am 19 Mai, 2008 um 11:54:32:

Hallo,

ich bin kein Profi im Baurecht, habe aber die starke Ahnung, dass man so ziemlich alles als Geräteschuppen bezeichnen darf, was man auch tatsächlich so nutzt. Er könnte das Dingen auch als Garage bezeichnen oder Fahrradunterstellplatz oder sonst irgend etwas, das der Freizeitgestaltung dient. Wenn solche Gebäude auf der Grundstücksgrenze zulässig sind, dann ist Ihrem Nachbarn auch deren Gestaltung frei (es sei denn, es gibt auch besondere Regelungen zur Gestaltung).

Nun könnten Sie sich mit einem Notizblock auf die Lauer legen und überprüfen, wann der Nachbar ggf. eine Nutzung abweichend von der genehmigten Nutzung betreibt und dann Unterlassung fordern.

Auf der anderen Seite.... Die Belichtungsverhältnisse des Nachbarhauses interessieren Sie nicht. Und wenn der Nachbar einen Sichtschutz will, dann hätte er auch andere Möglichkeiten, z.B. durch das Pflanzen einer Hecke. Welchen Nachteil haben Sie durch die Mauer? Außer Ihrer Ruhe vor dem Nachbarn?

Wenn Sie mit den Zeichnungen nicht einverstanden sind, dann unterschreiben Sie eben nicht. Wenn das alles so genehmigt ist, wird Ihr Nachbar auch ohne Ihre Unterschrift den Schuppen bauen.

Gruß,

Bolanger

: Guten Tag,

: wir haben Baupläne unseres zukünftigen Nachbarn vorliegen, zur Bewilligung. Wir hatten schon Entwürfe abgelehnt, da u.a. seine Sichtschutz- Mauer (6 x 2m hoch) zwischen beiden Grundstücken geplant war - die Vorschriften aber besagen, dass Grenzmauern eine max. Höhe von nur 1 m zulassen. Daraufhin änderte Nachbar den Text von Mauer auf "Geräteabstellraum mit Glasdach" - zog 2 kurze Flügel links und rechts der Mauer... Da sein Haus aber nur 2,5 m von unserer Grenze entfernt steht, dazwischen sein Schuppen/Mauer steht (mit nun max. 1 m Seitentiefe), ist es offensichtlich, dass er dieses Teil nie als Abstellfläche nutzen wird. U.a. da auch direkt sein Nord-Fenster/Badezimmer (dito 6 m lang) genau darauf blickt....

: Nun meine Frage: gibt es Vorschriften, wann ein Geräteschuppen ein solcher ist (Mindestgröße/Tiefe, etc). Laut Behörde wäre dies aber so zulässig (?). Die haben ihm aber noch viel mehr bewilligt, was gegen die Bauvorschriften spricht und wir schon Einspruch erhoben hatten (Baulinienüberschreitung, EFH sitzt 90 cm über dem erlaubten, etc pp....). Geld regiert wohl auch in unserer Behördenwelt...

: Danke für ein schnelles Feedback!




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