Abgeschickt von Herbert Welter am 22 Mai, 2008 um 09:51:00
Antwort auf: Re: Dämmung der Anbauseite einer Doppelhaushälfte von Nadie am 20 Mai, 2008 um 15:49:10:
: : Ist der Auftragnehmer verpflichtet:
: : a) Den KfW60 Standard herzustellen oder
: : b) die Anbauseite nach dem Stand der Technik (-->EnEV) zu dämmen
: : oder muss die Dämmung der Anbauwand durch den Auftraggeber (Bauherrn) vollzogen werden?
: Wenn die Wand auf der Grenze steht, müßte die Isolierung auf dem Nachbargrundstück liegen, oder? Dann kann ohne dessen Zustimmung doch erst einmal niemand dort dämme, oder?
Angenommen das Nachbargrundstücksteht frei und steht nur für den Anbau zu Verfügung - die Dämmung müsste für diesen Fall ohnehin entfernt werden -oder?