Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Mai, 2008 um 09:58:31
Antwort auf: Re: Dämmung der Anbauseite einer Doppelhaushälfte von Herbert Welter am 22 Mai, 2008 um 09:51:00:
: : : Ist der Auftragnehmer verpflichtet:
: : : a) Den KfW60 Standard herzustellen oder
: : : b) die Anbauseite nach dem Stand der Technik (-->EnEV) zu dämmen
: : : oder muss die Dämmung der Anbauwand durch den Auftraggeber (Bauherrn) vollzogen werden?
: : Wenn die Wand auf der Grenze steht, müßte die Isolierung auf dem Nachbargrundstück liegen, oder? Dann kann ohne dessen Zustimmung doch erst einmal niemand dort dämme, oder?
:
: Angenommen das Nachbargrundstücksteht frei und steht nur für den Anbau zu Verfügung - die Dämmung müsste für diesen Fall ohnehin entfernt werden -oder?
... die Dämmung darf ja (baurechtlich) gar nicht auf die Giebelwand aufgebracht werden, da das ja schon eine Überbauung der Grenze wäre. Das wäre (baurechtlich) nur mit einer Vereinigungsbaulast heilbar.
Privatrechtlich kann man da natürlich unter den Eigentümern Vereinbarungen treffen. Der eine dämmt und zahlt auch die spätere Entfernung und dann stimmt der andere dem (privatrechtlich) zu ... zum Beispiel.