Abgeschickt von Katrin Fahnert am 16 Juli, 2008 um 16:40:10
Guten Tag!
Hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. 1999 habe ich zusammen mit meinem Bruder das Elternhaus (plus Ländereien) geerbt. Das Haus wurde zwischen mir und meinem Bruder so aufgeteilt, dass ihm die untere und mir die obere Etage gehört. Meine Mutter hat im ganzen Haus Wohnrecht, nutzt aber nur die obere (also meine) Etage. Im letzten Monat habe ich geheiratet. Mein Mann und ich würden nun gern an das Haus anbauen, da nicht genug Platz für uns vorhanden ist und wir einen adäquaten Lebensraum brauchen. Das Haus befindet sich im Außenbereich (Landschaftsschutzgebiet). Im Moment handelt es sich um ein 1 1/2 Familienhaus. Wie viel bzw. darf ich überhaupt anbauen? Es kann ja nicht sein, dass mein Bruder mit seiner Verlobten glücklich dort leben kann und ich zusehen muss, wo ich bleibe. Schließlich wohnt meine Mutter in meiner Etage. Ich kann diese also mit meinem Mann nicht nutzen. Inwiefern kann das Wohnrecht meiner Mutter für einen Bauantrag relevant sein?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen!
Vielen Dank schonmal im Voraus!!
Liebe Grüße,
Katrin ;)