Abgeschickt von Bauassessor am 17 Juli, 2008 um 15:35:23:
Antwort auf: Anbau im Außenbereich + Wohnrechtsproblematik von Katrin Fahnert am 16 Juli, 2008 um 16:40:10:
Im Außenbereich sind nur ganz wenige, privilegierte Vorhaben zulässig - da Sie bereits dort wohnen, gehe ich mal davon aus, dass Sie dort aus Bestandsschutzgründen wohnen. Sollten Sie eine Voraussetzung der Privilegierung erfüllen (z.B. Sie sind ein Landwirt im Haupterwerb), dann ist ein Anbau rel. unproblematisch. Ihre Beschreibung klingt aber so, als seien Sie nicht privilegiert.
Und dann sieht es sehr schlecht für Sie aus - die gegebenen Wohnumstände werden nämlich bei der planungsrechtlichen Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens NICHT berücksichtigt. Warum sollten sie auch? In 30 Jahren sehen Ihre Wohnverhältnisse vielleicht ganz anders aus - wer weiß, ob Sie dort überhaupt noch wohnen? Das Baurecht, dass Sie aber jetzt erhalten, gilt auch darüber hinaus... Sie möchten also aufgrund einer zeitlich begrenzten, verzwickten Familienlage ein Baurecht auf ewig ableiten... Dem gegenüber steht das staatliche Ziel des "Schutzes des Außenbereiches".
Warum können Sie und Ihr Bruder nicht die Wohnungen tauschen? Warum zieht Ihre Mutter nicht eine Etage tiefer - wären ja auch weniger Barrieren... Das sind alles Fragen, die die Nutzung aus Planungssicht nicht interessieren. Entscheidend ist: Haben Sie eine Privilegierung oder erfüllen Sie sonstige Ausnahmetatbestände gem. § 35 BauGB. Ist das nicht der Fall, haben Sie ein Problem.
: Guten Tag!
: Hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. 1999 habe ich zusammen mit meinem Bruder das Elternhaus (plus Ländereien) geerbt. Das Haus wurde zwischen mir und meinem Bruder so aufgeteilt, dass ihm die untere und mir die obere Etage gehört. Meine Mutter hat im ganzen Haus Wohnrecht, nutzt aber nur die obere (also meine) Etage. Im letzten Monat habe ich geheiratet. Mein Mann und ich würden nun gern an das Haus anbauen, da nicht genug Platz für uns vorhanden ist und wir einen adäquaten Lebensraum brauchen. Das Haus befindet sich im Außenbereich (Landschaftsschutzgebiet). Im Moment handelt es sich um ein 1 1/2 Familienhaus. Wie viel bzw. darf ich überhaupt anbauen? Es kann ja nicht sein, dass mein Bruder mit seiner Verlobten glücklich dort leben kann und ich zusehen muss, wo ich bleibe. Schließlich wohnt meine Mutter in meiner Etage. Ich kann diese also mit meinem Mann nicht nutzen. Inwiefern kann das Wohnrecht meiner Mutter für einen Bauantrag relevant sein?
: Würde mich über eine schnelle Antwort freuen!
: Vielen Dank schonmal im Voraus!!
: Liebe Grüße,
: Katrin ;)