Gewährleistung, bzw. Mängelansprüche


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Schreiber am 05 November, 2008 um 19:52:47

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es wurden von einer sog. Ich-AG (Innenausbau), die seit 2 Jahren icht mehr existiert,Fliesenarbeiten in einer Wohnung durchgeführt (Verlegung auf Holzwänden, d-h. nicht starr sondern Wände arbeiten, bzw. bewegen sich bei beanspruchung). Die Arbeiten wurden vom Auftraggeber abgenommen und für gut erklärt. Die Wohnung wurde kurz darauf vom Auftraggeber verkauft. Nach nunmehr 2 Jahren nach Übernahme/Fertigstellung der Arbeiten meldet sich erstmals der neue Eigentümer und verlangt Nachbesserung, da mittlerweile einige Fugen herausgebröckelt sind. Der Aufforderung zur Nachbesserung wurde sofort nachgegangen und die defekten Fugen ausgebessert. Nach nunmehr 3 Jahren (mittlerweile auch neuer Mieter in der Wohnung), meldet der Eigentümer widerum eine Aufforderung zur Nachbesserung, da widerum einige Fugen gerissen sind bzw. bröckeln. Wie verhält es sich für den Auftragnehmer (welcher damals eine Ich-AG hatte und seit nunmehr über 2 Jahren nicht mehr Selbständig ist)? In der Rechnung wurde nichts gemäß Gewährleistung etc. vereinbart. Wie verhält es sich jetzt für den Auftragnehmer, d.h. wie lange trägt er die Gewährleistung für die ausgeführten Arbeiten und verlängert sich die Gewährleistung nach jeder Mängelanzeige widerum um weitere zwei Jahre ab Mängelanzeige oder kommt die Gewährleistung ab Mängelanzeige nur zum Stillstand und wird nach Fertigstellung der angezeigten Mängel fortgesetzt?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Rückmeldungen
MfG



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]