Zwei Vollgeschosse, aber OG im Dachgeschoss - was ist erlaubt?


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Gesendet von Philipp am 18 Mai, 2014 um 19:57:04:

Hallo Leute,

ich möchte ein Grundstück kaufen, für das es keinen Bebauungsplan, aber eine spezielle Satzung gibt.

Darin steht:
1) 2 Vollgeschosse, wobei das obere Vollgeschoss (VG) im Dachgeschoss (DG) liegen muss
2) Dachneigung 40-52°
3) Breite max. 11m

Nach viel Sucherei bin ich nicht so wirklich schlauer geworden. Soweit bin ich gekommen:
1) das OG darf VG sein. Damit keine Limitation hinsichtlich Grundfläche. Richtig?
2) das OG muss im DG liegen... limitiert das den Kniestock, oder reicht es, wenn die Schräge z.B. bei 1,80m anfängt?
3) Welche Limitierung gilt ansonsten für den Kniestock? Nur noch die Abstandsflächen? Oder gibt es noch etwas anderes? Maximale Gebäudehöhe ist in der Satzung nicht definiert.
4) Was genau macht eigentlich das Dachgeschoss aus? Dass die Traufe bzw. Kniestock unter der Geschossdecke liegt?

Danke und viele Grüße
Philipp




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