Re: Zwei Vollgeschosse, aber OG im Dachgeschoss - was ist erlaubt?


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Mai, 2014 um 23:38:33:

Antwort an: Zwei Vollgeschosse, aber OG im Dachgeschoss - was ist erlaubt? posted by Philipp am 18 Mai, 2014 um 19:57:04:

Hallo Philipp,
ich weiss nicht, in welchem Bundesland Sie leben.....ich würde das so interpretieren: Grundlage Zitat Dirk Baumeister "Das Dachgeschoss ist ein nicht näher definierter Begriff und daher im BPlan zu unbestimmt. In den BPlan-Festsetzungen sind daher nur die Anzahl der Vollgeschosse festsetzbar. Die Dach- oder Staffelgeschosse als über die Festsetzung hinausgehende Geschosse dürfen dann keine Vollgeschosse im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung sein. " Zitat Ende
Resümee: Das Dachgeschoss hat vielleicht keinen "Kniestock", ist also "vollwertig", alles ein Rechenexempel. Nur die Fläche darüber- nennen wir es Spitzboden- darf kein Vollgeschoss mehr sein...Alles klar?
Das sollte Ihnen allerdings alles Ihr Architekt erklären können....





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