Re: Ausfahrt


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 12 Dezember, 2014 um 10:25:58:

Antwort an: Ausfahrt posted by Svetlana Horn am 12 Dezember, 2014 um 08:14:45:

In der Straßenverkehrsordnung werden Sie dazu auch nichts finden. Regelungen zum Gemeingebrauch und zum Straßenanliegergebrauch finden Sie in den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer und teilweise in den auf dieser Grundlage erlassenen, komunalen Satzungen.
In Nordrhein-Westfalen ist dies beispielsweise im StrWG NRW §§ 14-15 und 18-19 geregelt. In vielen Gemeinden sind entsprechende Antrags- und Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, da in der Regel in den Straßenkörper eingegriffen werden muss (Absenkung, Ertüchtigung des Gehwegs für die Fahrzeugüberfahrt) und der Gemeingebrauch für die Allgemeinheit eingeschränkt wird (Parken vor Bordsteinabsenkungen verboten). Das will alles, inklusive der Höhen und Anschlüsse, ordentlich geprüft und geregelt sein.
Ich vermute, eine solche Genehmigung oder satzungskonform ausgeprägte Anliegernutzung haben Sie bisher nicht und ruinieren gegebenenfalls durch Überfahren mit Kraftfahrzeugen den Straßenkörper (Gehweg und Randsteine). Das kann teuer werden!
Sie sollten sich umgehend mit der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Gemeinde oder dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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