Re: Grenzbebauung durch Laube/Voliere


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Gesendet von Dirk Baumeister am 11 März, 2015 um 10:57:50:

Antwort an: Re: Grenzbebauung durch Laube/Voliere posted by Mahlinger am 10 März, 2015 um 15:54:44:

... fangen wir hinten an:

: Ich frage mich nur ob man als Behörde immer nur nach Paragraphen entscheiden muss.

Ja, dazu sind die Behörden verpflichtet. Aber sie haben ein Ermessen, was das Einschreiten selbst angeht. Man muss nicht immer vorgehen aber wenn dann kann man nur entsprechend der gesetzlichen Regelungen entscheiden.

Auch wenn die rechtswidrige Situation zig mal gesehen wurde, ist das keine Aussage dazu gegen den rechtswidrigen Zustand NICHT einzuschreiten. Vertrauensschutz genießt nur derjenige, der sich rechtmäßig verhält oder aber wo die Behörde ausdrücklich und schriftlich erklärt hat nicht vorzugehen.

Wer gestört sein könnte oder eben nicht gestört ist ist für die Rechtswidrigkeit nicht erheblich. Es kann aber dazu herangezogen werden, das Ermessen des Einschreitens der Behörde dahingehend auszulegen, dass es dringliche und weniger dringliche Situationen gibt. Das entscheidet aber die Behörde selbständig.




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