Re: Grenzbebauung durch Laube/Voliere


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauassessor am 11 März, 2015 um 13:24:54:

Antwort an: Re: Grenzbebauung durch Laube/Voliere posted by Dirk Baumeister am 11 März, 2015 um 10:57:50:

Trotzdem bleibt ja die Frage, was aus dem alten Bauantrag geworden ist. Vielleicht war das Vorhaben ja damals rechtsgültig und genehmigungsfähig.

Haben Sie den noch irgendwelche Nachweise über den Bauantrag?


: ... fangen wir hinten an:

: : Ich frage mich nur ob man als Behörde immer nur nach Paragraphen entscheiden muss.

: Ja, dazu sind die Behörden verpflichtet. Aber sie haben ein Ermessen, was das Einschreiten selbst angeht. Man muss nicht immer vorgehen aber wenn dann kann man nur entsprechend der gesetzlichen Regelungen entscheiden.

: Auch wenn die rechtswidrige Situation zig mal gesehen wurde, ist das keine Aussage dazu gegen den rechtswidrigen Zustand NICHT einzuschreiten. Vertrauensschutz genießt nur derjenige, der sich rechtmäßig verhält oder aber wo die Behörde ausdrücklich und schriftlich erklärt hat nicht vorzugehen.

: Wer gestört sein könnte oder eben nicht gestört ist ist für die Rechtswidrigkeit nicht erheblich. Es kann aber dazu herangezogen werden, das Ermessen des Einschreitens der Behörde dahingehend auszulegen, dass es dringliche und weniger dringliche Situationen gibt. Das entscheidet aber die Behörde selbständig.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]