Re: Bauen auf Sportstätte ohne Bebauungsplan möglich ?


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Gesendet von Bauassessor am 14 August, 2015 um 09:34:18:

Antwort an: Bauen auf Sportstätte ohne Bebauungsplan möglich ? posted by Bouler am 12 August, 2015 um 16:48:47:

Hallo,

so leid es mir tut, aber nach meiner Einschätzung kommen Sie um einen Bebauungsplan nicht drum herum.

Wenn Sie im Außenbereich bauen wollen - und damit hat der Begriff "außerhalb geschlossene Ortschaft" nichts zu tun - dann ist dies nur zulässig, wenn Sie zu den privilegierten Nutzungen gem. § 35 BauGB dazu gehören oder wenn ihre Nutzung aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten nur an dieser Stelle möglich ist.

Sie könnten die Gemeinde fragen, ob parallel zur FNP-Änderung ggf. eine Aufnahme in eine Innenbereichssatzung gem. § 34 BauGB möglich ist. Falls ja, dann wäre das nach meiner Einschätzung der schnellste Weg. Dafür müsste die Fläche aber zumindest an eine gewisse Bebauung angrenzen.

Gruß,

Bauassessor


: Hallo Forum,

: ich habe eine konkrete Frage und bräuchte Euren Rat.

: Ein eingetragener Verein in Niedersachsen betreibt Freizeitsport auf einen Platz, der der Gemeinde gehört. Dieses Grundstück ist allerdings als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen und liegt im Außenbereich, jedoch innerhalb geschlossener Ortschaft ( am Ortsrand ).

: Nun würde der Verein gerne eine kleine Boulehalle und ein Clubhaus auf dem Grundstück errichten.

: Die Frage ist nun, welche Schritte unternommen werden müssen, um dieses Vorhaben so unkompliziert und so konstengünstig wie möglich zu realisieren.

: Da kam die Frage auf, ob es evtl. rechtlich zulässig wäre, wenn die Gemeinde bzw. Samtgemeinde das Grundstück im Flächennutzungsplan als Sportstätte ändern lässt. Wäre dann der Bau einer Boulehalle und eines Clubhauses auf der Sportstätte dann möglich, ohne dass die Sportstätte im Bebauungsplan liegt ?

: Oder ist ein Einschluß des Grundstücks im Bebauungsplan zwingend Voraussetzung um die Bauvorhaben umsetzen zu können ?

: Es geht wie gesagt darum, den Aufwand und die Kosten für die Änderungen und Genehmigungen so gering wie möglich zu halten.

: Vielen Dank für Eure Hilfe.





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