Aussenbereich


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Gesendet von Peter am 29 November, 2015 um 11:12:48:

Hallo zusammen,

ich besitze/bewohne eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle im Aussenberich bei Münster, Alleinlage ca. 2,5 ha. Vor 15 Jahren wurde diese aufwendig restauriert bzw. modernisiert, wobei der ländliche Charakter erhalten geblieben ist. Alle Um- und Ausbauetn sind baubehördlich genehmigt und abgenommen. Das Anwesen besteht aus einem Haupthaus, Scheune, Remise, Doppelgarage.

Nun möchte ich das Haupthaus neu eindecken lassen, dabei einige Dachflächenfenster entfernen und 3 mittlere Schleppgauben erstellen lassen (1 Gaube ist bereits vorhanden, Bestand).

Das Bauordnungsamt lehnt in einer 1. Vorbesprechung die Neueinbrigung der geplanten 3 Gauben bereits ab. Begründung: mehr Wohnfläche darf nicht entstehen.

Mir geht es aber nicht um mehr Wohnfläche, die vorhandene Fläche ist völlig ausreichend, ich möchte lediglich die äussere Ansicht des ca. 100 Jahre alten netter gestalten (Dachflächenfenster passen m.E. nicht zum Charakter eines alten Bauernhauses).

Nun meine Frage: Ist die Neuerrichtung dieser Schleppgauben genehmigungspflichtig, auch wenn so gut wie kaum neue Wfl. entsteht? Ist die Änderung der äusseren Ansicht des Hauses somit genehmigungspflichtig? Gibt es Gauben bei denen keine zusätzlich Wfl. entsteht?

Bei damaligen Bauanträgen/Genehmigungen legte die Baubehörde besonderen Wert auf "Landschaftsprägung" und "kulturhistorischen Gebäuden".

Jetzt möchte die Baubehörde offenbar lieber untypische Dachflächenfenster statt optisch passender Gauben. Was steckt wohl dahinter?

Ich suche auf diesem Wege auch einen Architekten, der im sog. Aussenbereich spezialisiert ist und mir bei meinem Vorhaben hilft.

Danke für Tipps und Hilfen.

Peter



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