Ordnungsverfügung Garage


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Gesendet von Lingenau am 28 Februar, 2016 um 11:37:48:

Hallo und Guten Morgen Allesamt.
Eine einfache Frage bzgl. eines Ordnungsbehördlichen Verfahrens - Hier im Sinne der abweichenden Bauausführung eines Garagengebäudes:
Wenn eine Baugenehmigung erteilt worden ist und das Garagengebäude im Nachhinein nicht dem entspricht (Abweichung der Maße), muss im schlimmsten Falle der Baukörper so zurückgerüstet werden wie es in der Baugenehmigung erteilt wurde?
Oder kann hier das Bauamt sogar verlangen, dass der komplette Baukörper beseitigt wird?
Wie ist hier die Rechtslage?

Lieben Gruß



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