Re: Ordnungsverfügung Garage


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Gesendet von Dirk Baumeister am 28 Februar, 2016 um 18:01:33:

Antwort an: Ordnungsverfügung Garage posted by Lingenau am 28 Februar, 2016 um 11:37:48:

Die genehmigte Garage wurde nicht gebaut, die gebaute Garage nicht genehmigt. Das Gebaute ist dementsprechend ein Schwarzbau. Sollte der Schwarzbau in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig sein, kann zur Erlangung eines rechtskonformen Zustandes zunächst nur der Rückbau gefordert werden. Der Ordnungspflichtige kann als Austauschmittel z. B. einen Rückbau auf einen genehmigungsfähigen Zustand anbieten.

: Hallo und Guten Morgen Allesamt.
: Eine einfache Frage bzgl. eines Ordnungsbehördlichen Verfahrens - Hier im Sinne der abweichenden Bauausführung eines Garagengebäudes:
: Wenn eine Baugenehmigung erteilt worden ist und das Garagengebäude im Nachhinein nicht dem entspricht (Abweichung der Maße), muss im schlimmsten Falle der Baukörper so zurückgerüstet werden wie es in der Baugenehmigung erteilt wurde?
: Oder kann hier das Bauamt sogar verlangen, dass der komplette Baukörper beseitigt wird?
: Wie ist hier die Rechtslage?

: Lieben Gruß




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