Re: Wiesengrundstück im Außenbereich / Einfriedung + Hütte


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Gesendet von Jenalena am 19 April, 2016 um 11:04:43:

Antwort an: Wiesengrundstück im Außenbereich / Einfriedung + Hütte posted by TomBalou am 18 April, 2016 um 16:25:29:

Meines Wissens nach sind in Baden-Württemberg im Außenbereich Hütten bis zu einer Größe von 20kbm umbauter Raum nicht genehmigungspflichtig?

Wo soll das stehen ? Da liegst Du wohl komplett falsch. Im reinen Aussenbereich dürfen höchstens Landwirte bauen. Siehe § 35 BauGB.

: Hallo Zusammen,

: ich lebe in BaWü und bin gerade dabei, mit ein Wiesengrundstück (ca. 1 KM außerhalb der Ortschaft, Waldrand, kein Natur- oder Waldschutzgebiet) zu kaufen. Ich würde dieses gerne einfrieden und eine Hütte drauf bauen. Meine bisherigen Recherchen haben ergeben dass die Errichtung eines festen Zauns genehmigungspflichtig ist und im Normalfall nicht genehmigt wird. Ich plane daher eine Thuja-Hecke anzupflanzen. Gibt es hierfür gesetzliche Einschränkungen, welche mir nicht bekannt sind? Weiterhin würde ich gerne eine Hütte darauf errichten. Meines Wissens nach sind in Baden-Württemberg im Außenbereich Hütten bis zu einer Größe von 20kbm umbauter Raum nicht genehmigungspflichtig. Gibt es hierzu weitere Einschränkungen o.ä. Vielen Dank für eure Hilfe.





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