Re: Außenbereich Wohnen - Grundstück ohne Pferdestall nur Wohnhaus/EFH und Garage


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Gesendet von Bauassessor am 16 Juni, 2017 um 09:39:44:

Antwort an: Außenbereich Wohnen - Grundstück ohne Pferdestall nur Wohnhaus/EFH und Garage posted by Heike am 15 Juni, 2017 um 18:17:06:

Hallo,

ich bin zwar jetzt kein Experte für die Frage, ob ein Abriss erforderlich ist oder nicht, aber eigentlich hätte die ursprüngliche Genehmigung nicht erteilt werden dürfen, da eine Hobby-Pferdenutzung nicht Teil der privilegierten Nutzungen nach § 35 BauGB sind (und damals auch nicht waren). Ggf. war eine großzügige Auslegung des damaligen § 35 Abs. 2 BauGB herangezogen worden:

"Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt."

Setzt man das voraus, dann war aber zumindest die Garagenaufstockung mit Wohnraum in den 90er Jahren nicht rechtens, denn diese hat keine der Voraussetzungen des § 35 BauGB (90er Jahre) erfüllt.

Da Sie aber eine Baugenehmigung erhalten haben, können Sie sich darauf berufen. Nach so langer Zeit kann ja niemand mehr dagegegen klagen.

Allerdings müssen Sie bei einem Verkauf des Grundstücks A den Käufer darüber informieren, dass jede bauliche Veränderung die Voraussetzungen des § 35 BauGB erfüllen muss. In der Regel ist der Kauf daher nur für einen kleinen Käuferkreis interessant.

Gruß

Bauassessor

: Hallo,

: ich habe eine Frage zum Baurecht im Außenbereich. Zur Verdeutlichung meiner Frage folgende Beispiel-Konstellation:

: - §35 Außenbereich (Bayern)
: - keine Außenbereichssatzung
: - 60/70iger Jahre: Baugenehmigung für Wohnhaus mit Pferdestallungen
: - Pferdehaltung erfolgt für Freizeit/Hobby
: - Mitte 90iger Jahre: Genehmigung Bauantrag bezüglich Garagenaufstockung mit Wohnraum
: - Ende 90iger Jahre: Einstellung Pferdehaltung
: - später: Vermietung Wohnraum, Vermietung Stallung
: - jetzt: Grundstücksteil A mit Einfamilienhaus wird abgemessen. Die Stallungen sind auf Grundstücksteil B.

: Besteht i.d.R. weiterhin Baurecht für das Wohnen (Vermietung) für Grundstücksteil A? Oder kann die Gemeinde einen Abriss androhen? Ist ein Antrag/Genehmigung auf Nutzungsänderung erforderlich?
: ...und wie stellt sich dies bei einem Verkauf vom Grundstücksteil A dar?

: Danke und Gruß
: Heike





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