Außenbereich Wohnen - Grundstück ohne Pferdestall nur Wohnhaus/EFH und Garage


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Gesendet von Heike am 15 Juni, 2017 um 18:17:06:

Hallo,

ich habe eine Frage zum Baurecht im Außenbereich. Zur Verdeutlichung meiner Frage folgende Beispiel-Konstellation:

- §35 Außenbereich (Bayern)
- keine Außenbereichssatzung
- 60/70iger Jahre: Baugenehmigung für Wohnhaus mit Pferdestallungen
- Pferdehaltung erfolgt für Freizeit/Hobby
- Mitte 90iger Jahre: Genehmigung Bauantrag bezüglich Garagenaufstockung mit Wohnraum
- Ende 90iger Jahre: Einstellung Pferdehaltung
- später: Vermietung Wohnraum, Vermietung Stallung
- jetzt: Grundstücksteil A mit Einfamilienhaus wird abgemessen. Die Stallungen sind auf Grundstücksteil B.

Besteht i.d.R. weiterhin Baurecht für das Wohnen (Vermietung) für Grundstücksteil A? Oder kann die Gemeinde einen Abriss androhen? Ist ein Antrag/Genehmigung auf Nutzungsänderung erforderlich?
...und wie stellt sich dies bei einem Verkauf vom Grundstücksteil A dar?

Danke und Gruß
Heike




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