Re: Außenbereich Wohnen - Grundstück ohne Pferdestall nur Wohnhaus/EFH und Garage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von H. Hallmackenreuther am 19 Juni, 2017 um 14:03:21:

Antwort an: Außenbereich Wohnen - Grundstück ohne Pferdestall nur Wohnhaus/EFH und Garage posted by Heike am 15 Juni, 2017 um 18:17:06:

Guten Tag!

Es wäre im Zweifelsfalle noch präziser zu untersuchen und zu durchleuchten, auf welcher rechtlichen Grundlage die ursprüngliche Baugenehmigung aus den 60er/70er Jahren tatsächlich fußt und welches Vorhaben bzw. welche Nutzung ganz genau genehmigt wurde.
Das macht dann erst eine Bewertung möglich und eröffnet oder schränkt aktuelle Handlungsmöglichkeiten ein.
Von "Rückbau" bis "Bestandsschutz mit Erweiterungsmöglichkeit" ist da je nach Konstellation manches denkbar. Vielleicht war auch schon die Teilung der Grundstücke bauplanungsrechtlich unzulässig?
In der Praxis wurden in zurückliegenden Jahrzehnten gelegentlich auch Baugenehmigungen im Außenbereich sehr nachlässig oder sogar rechtswidrig erteilt. Darauf kann sich zwar der vorhandene Bestand noch berufen, aber in aller Regel darf man bei vielen zuständigen Behörden inzwischen nicht mehr darauf hoffen, dass sich die Mitarbeiter mit viel Engagement am Ausbau, der Weiterentwicklung oder Legalisierung der in dieser Weise entstandenen Gebäude beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]