Baustop


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Gesendet von Katy am 28 Juni, 2017 um 19:34:50:

Folgende Situation

Kaufe ein denkmalgeschütztes Klosterteil,
Ich musste während der Bauarbeiten 9 % der Decke kontrolliert einstürzen lassen, da der Holzwurm gewütet hat und es akute Einsturzgefahr gab. , 2 Hauptträgerbalken werden erhalten und mit Stützen gesichert, da das Auflager quasi nicht mehr vorhanden ist.
Neue Decke zur Sicherheit sofort vom Zimmermann eingezogen.Bauamt wird vom Denkmalschutz, dem alles gezeigt worden ist, benachrichtigt. Bauherrin ist nicht zu Hause, Bauarbeiter lässt Baubehörde rein- Sofortiger Baustopp.

Eigentlich greift nun § 65 genehmigungsfreie Bau..
Geringfügiger Eingriff in die Standsicherheit eines Gebäudes bedarf des Nachweises der Standsicherheit des neuen Zustandes durch einen Fachmann.
Bauamt beharrt auf Bauantrag und sperrt das Haus zum wohnen. Bauherrin darauf eingeschüchtert, reicht den Bauantrag ein. Hat die Bauherrin jetzt irgendeine Chance, die entstandenen Kosten zurückzufordern, da sie unter massiven Druck geraten ist und sie eigentlich gar keinen Bauantrag stellen musste ? Ach ja, in solch einem Fall sind die Kosten für den Bauantrag 200 %

Kurz gesagt , bleib ich auf den Kosten hängen ?, ich habe das Bauamt auf den Paragraphen aufmerksam gemacht und wurde immer auf die Notwendigkeit eines Bauantrages hingewiesen.

Danke schon mal
Katy




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