Re: exorbitante Befreiung vom Bebauungsplan


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Gesendet von Dirk Baumeister am 04 Oktober, 2017 um 22:12:29:

Antwort an: Re: exorbitante Befreiung vom Bebauungsplan posted by Bauassessor am 04 Oktober, 2017 um 17:31:18:

... eine Nachbarklage gegen eine Befreiung hätte nur dann Erfolg, wenn die planungsrechtlichen Festsetzungen ausdrücklich aus Gründen des Nachbarschutzes erlassen worden wären. Der Nachbar kann sich nur erfolgreich gegen eine Nachbarbebauung wehren, wenn er in nachbarschützenden Belangen auch selbst betroffen ist.

Die Anforderungen an die Begründung für die nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen in Bebauungsplänen sind sehr hoch und liegen nur in seltensten Fällen auch vor.

: Hallo,

: da er ja offensichtlich schon die Befreiung bekommen hat, bleibt nur der Klageweg gegen die Befreiung. Eine Befreiung muss ja immer auch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Ohne die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Ortschaft zu kennen, wird man das hier aber nicht beurteilen können.

: Deswegen: (Fach-)Anwalt für Verwaltungs- und Planungsrecht suchen oder die bittere Pille schlucken.


: : Hallo,
: : ich habe eine Lagerhalle mit PV-Anlage. Mein Nachbar baut jetzt und hat sich eine Befreiung vom Bebauungsplan geben lassen. Er darf jetzt 11 Meter hoch bauen plus zusätzlicher Solaranlage (aufgeständert, also nocheinmal 1,5 m dazu). Der Bebauungsplan sagt: max: 6,20 m Höhe. Ich gehe davon aus, dass er mit seinem Gebäude meine PV-Anlage verschattet. Abstandsflächen hält er ein: (0,25 x H). Hätte ich so hoch bauen dürfen wie er, wäre das kein Problem, wäre ihm die Befreiung nicht erteilt worden, auch nicht. Weiß jemand Rat?




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