Baugenehmigung Nutzungsänderung in Boardinghaus


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Gesendet von Marcel Ley am 23 Januar, 2018 um 10:22:46:

Hallo zusammen,

wir haben ein Gebäude in Düsseldorf angemietet, was den einzigen Zweck hatte, dort Touristen und Messebesucher unterzubringen. hat auch alles gut funktioniert und wurde vom Vermieter damals auch als "Pension/Boardinghaus" ausgeschrieben.

Leider war das Gebäude aber nicht als solches in der Nutzung definiert. Nachbar hat uns beim Bauamt verpfiffen und ich als Mieter wurde mit Strafen vom Bauamt belegt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Nach knapp 9 Monaten kämpfen, habe ich seit gestern die Baugenehmigung zum Umnutzung vorliegen, die der Eigentümer jetzt abarbeiten wird.

Die Umfänge, die in der Genehmigung beschrieben sind, sind meiner Meinung nach gering.
- Türen müssen getauscht werden
- Blindzylinder eingebaut werden
- Wände müssen Feuerwiderstandsqualität von xx haben
- Rauchmelder müssen eingebaut werden

Frage: Das wird ja jetzt noch etwas dauern, bis alles hier umgebaut ist ABER könnte ich schon wieder in die Vermietung gehen und das Teil als Boardinghaus betreiben oder sollten wir warten, bis die Arbeiten durchgeführt worden sind?

Wird das Bauamt nochmal vorstellig werden, um die Forderungen vor Ort zu überprüfen?

Über jede Hinweise wäre ich dankbar.

Danke
Gruß
Marcel Ley




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