Re: Baugenehmigung Nutzungsänderung in Boardinghaus


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Gesendet von Baufreak am 23 Januar, 2018 um 12:33:52:

Antwort an: Baugenehmigung Nutzungsänderung in Boardinghaus posted by Marcel Ley am 23 Januar, 2018 um 10:22:46:

Die Nutzungsaufnahme ist erst zulässig, wenn die Auflagen erfüllt wurden. Im Übrigen geht es bei Ihrer Aufzählung um lauter sicherheitsrelevante Maßnahmen. Sofern Sie die Nutzung vorher aufnehmen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie sollten auch beachten, ob in der Genehmigung eine Abnahme durch die Bauaufsicht vor Nutzungsaufnahme vorgeschrieben ist.



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